Kinderbetreuung kostet Familien in der Schweiz viel Geld, gleichzeitig kämpfen zahlreiche Kitas mit ihrer Finanzierung. Maximiliano Wepfer ist beim Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse für die politische Kommunikation verantwortlich. Im Interview erklärt er, warum Betreuung in der Schweiz so teuer ist, wohin das Geld fliesst und was sich mit dem neuen Bundesgesetz ändert.
Was Betreuung kostet
Die Kinderbetreuung in der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als teuer. Woran liegt das?
In der Schweiz liegt die Kompetenz der familienergänzenden Bildung und Betreuung auf Ebene der Kantone und oft sogar auf Ebene der Gemeinden. Damit ist die Branche durch eine grosse Heterogenität gekennzeichnet. «Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich»: Kein Wunder, dass kibesuisse diese in der Schweiz so beliebte Antwort sogar noch zuspitzen muss, und zwar in «Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich».
Es ist zudem auch eine Frage der Subventionierung durch Kanton und Gemeinden, die bekanntlich ja sehr unterschiedlich ist. Deswegen können manche Trägerschaften ihre Vollkosten besser decken als andere. kibesuisse setzt sich für qualitativ hochwertige familienergänzende Bildung und Betreuung ein, welche für Eltern finanziell tragbar sein muss und den Anbietenden kostendeckendes Wirtschaften ermöglicht.
In Finanzierungsmodellen müssen deshalb sämtliche für den Aufwand relevanten Parameter einfliessen: Personalkosten, Miete, Administration, Betreuungszeit etc. Dabei müsste die Qualitätsentwicklung für die Berechnung ebenfalls berücksichtigt und nicht mit den Tarifen auf die Eltern abgewälzt werden. Die Behörden stehen hier in der Pflicht, dies zu finanzieren.
Gleichzeitig zeigen Ihre Erhebungen, dass viele Kitas finanziell kämpfen. Wohin fliesst das Geld, wenn weder Eltern noch Kitas davon profitieren?
Das Geld fliesst eben gerade nicht. Die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung wollen in der Schweiz qualitativ hochwertige Betreuung anbieten, aber das System ist chronisch unterfinanziert.
Ein Kita-Platz setzt sich zusammen aus Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) und weiteren Betriebskosten. Die Personalkosten machen dabei mit durchschnittlich 76 Prozent den grössten Anteil eines Kita-Budgets aus. Die weiteren Betriebskosten umfassen die Mietkosten für die Räumlichkeiten (inkl. Neben- und Unterhaltskosten) sowie Verpflegungskosten. Zusätzlich gibt es den «übrigen Betriebsaufwand» wie Infrastruktur zur Kommunikation, Administration und andere Dinge, was rund 7 Prozent des Gesamtbudgets beträgt (vgl. Beitrag auf SRF News).
Der Personalaufwand macht wie gesagt den grössten Posten beim Gesamtaufwand aus. Dass deshalb den Kitas nicht viel an Ertrag bleibt, verdeutlicht das Verhältnis zwischen Personalaufwand und Gesamtertrag. Dieses beträgt durchschnittlich 84,9 Prozent. Folgerichtig haben einzig 39 Prozent der befragten Kitas mit Gewinn und 14 Prozent ausgeglichen abgeschlossen. Ein Drittel hat dagegen mit Verlust abgeschlossen und vergleichsweise hohe 13 Prozent wollten keine Angaben zum Abschluss machen (vgl. kibesuisse-Umfrage).
Wie hat sich die Kostensituation für Familien in den letzten Jahren entwickelt?
Von allen europäischen OECD-Ländern liegt die Schweiz bei den Kosten für die familienergänzende Bildung und Betreuung an der Spitze. Rechnet man mit einem Durchschnittseinkommen, gehen bei Vollzeit arbeitenden Paaren mit einem Kind über ein Viertel des Haushaltseinkommens dafür drauf (vgl. Bericht auf «watson»).
Für einen interkantonalen Vergleich empfiehlt sich die CS-Studie vom Mai 2021 «So viel kostet ein Kitaplatz in der Schweiz: Kinderbetreuungskosten im regionalen Vergleich». Die günstigsten Elterntarife finden sich im Durchschnitt in den Westschweizer Kantonen Genf und Neuenburg. Schweizweit am meisten kostet die familienergänzende Bildung und Betreuung im Kanton Uri, aber auch in den meisten anderen Zentralschweizer Kantonen sowie in Basel-Land, Zürich und Solothurn müssen berufstätige Eltern am tiefsten in die Tasche greifen.
Diese Unterschiede sind auf kommunaler Ebene noch viel ausgeprägter: Je nach Wohnort zahlt eine Familie mit mittlerem Einkommen bis zu fünfmal mehr für die familienergänzende Bildung und Betreuung.
Die politische Reform
Das neue Bundesgesetz zur Unterstützung der institutionellen Kinderbetreuung wurde verabschiedet. Was ändert sich damit für eine Familie konkret, und ab wann?
Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde im Jahr 2024 vom Parlament zum letzten Mal bis Ende 2026 verlängert. An seiner Stelle hat das Parlament das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) erarbeitet und Ende 2025 verabschiedet. Die Inkraftsetzung des UKibeG ist per 1. Januar 2029 geplant.
Kern des neuen Bundesgesetzes ist die Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern, deren Kinder institutionell betreut werden. Diese Zulage ist für Kinder bis zu acht Jahren gedacht und beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche institutionell betreut werden. Sie ist überdies nicht an einen Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern geknüpft.
Subventionen kommen nicht nur erwerbstätigen Eltern zugute: Auch Mütter und Väter, die sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden, sind auf familienergänzende Bildung und Betreuung für ihre Kinder angewiesen. Die Familienausgleichskassen, an denen Arbeitnehmende angegliedert sind, werden die Betreuungszulage ausrichten. Für Nichterwerbstätige mit Anspruch sind die kantonalen Familienausgleichskassen zuständig, wobei die Details in der UKibeG-Verordnung zu regeln sind.
Reicht das aus Ihrer Sicht?
Es ist kein Geheimnis, dass sich kibesuisse in Bezug auf das UKibeG eine weitergehende Lösung gewünscht hat, sowohl inhaltlich (Stichwort Qualitätsartikel) als auch finanziell. Auch wenn das nun beschlossene Gesetz nicht vollends zu überzeugen vermag, erachtet es der Verband insgesamt als einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung.
Umso wichtiger ist die nun folgende Phase, denn die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wird in bestimmten Kantonen grössere Anpassungen an den bestehenden Systemen erfordern als in anderen. Konkret fordert kibesuisse, dass aufgrund der Ausführungsbestimmungen keine bewährten, über die Jahre gewachsenen Modelle und Strukturen in einzelnen Kantonen über den Haufen geworfen werden dürfen.
Was passiert mit den kantonalen Unterschieden? Familien zahlen heute je nach Wohnkanton unterschiedlich viel für die Betreuung.
Obwohl die Eltern mit der Betreuungszulage finanziell entlastet werden, tragen sie nach wie vor den grössten Teil der Betreuungskosten. kibesuisse appelliert deshalb an die Kantone und Gemeinden, sich an einer ausreichenden, dauerhaften und einheitlich über alle drei Betreuungsformen geregelten Finanzierung zu beteiligen.
Damit hängt auch die Frage der Qualität zusammen, die zunächst einmal auf der kantonalen Ebene anzugehen ist. Der Verband wird sich dafür einsetzen, entsprechende Vorhaben zugunsten der Qualität, und damit auch zugunsten des Kindeswohls, zu unterstützen. Die öffentliche Hand steht genauso in der Pflicht, diesen Worten Taten folgen zu lassen und die Qualität nachhaltig zu finanzieren.

Personal und Qualität
Ein Grossteil der Kitas wird privat betrieben. Welche Rolle spielt die Trägerschaft für die Arbeitsbedingungen des Personals?
Die Rechtsform der Trägerschaft ist für die Arbeitsbedingungen unerheblich. In der familienergänzenden Bildung und Betreuung sollte es nicht nur um den Profit gehen, sondern auch und in allererster Linie um die Qualität und um das Kindeswohl. Die prozentuale Aufteilung nach Betreuungsplätzen sieht folgendermassen aus:
- Öffentliche Hand: 6,1%
- Gemeinnützige Institutionen: Stiftungen: 7,05%, Vereine: 22,8%
- Private Anbietende: 64,05%
Was macht es mit der Qualität, wenn Kitas auf Personen ohne abgeschlossene Ausbildung zurückgreifen müssen?
Durchschnittlich rund die Hälfte des Betreuungspersonals hat (noch) keine abgeschlossene pädagogische Ausbildung. Die kibesuisse-Erhebung bestätigt damit das Resultat aus der diesjährigen Studie der Hochschule Luzern. Dies ist auch auf die zu tiefen Finanzierungsmodelle zurückzuführen.
Im Gegensatz dazu erlauben es die Subventionierungsmodelle in der Romandie und im Tessin eher, Betreuungspersonen mit tertiärem Abschluss anzustellen. kibesuisse wünscht sich auch für die Deutschschweiz mehr Kitas, in denen Betreuungspersonen mit tertiärem Abschluss arbeiten, denn aktuell ist in jeder dritten Kita mindestens eine solche Person angestellt.
Zudem sollen Assistenzpersonal, Praktikant:innen sowie Mitarbeitende in Ausbildung oder ohne Ausbildung nicht mehr in den Betreuungsschlüsseln eingerechnet werden dürfen. Diese Massnahme ist noch nicht in allen Kantonen Realität und stützt sich auf den Empfehlungen, welche die SODK und die EDK Ende 2022 veröffentlicht haben.
Für die Umsetzung sind die Organisationen der familienergänzenden Bildung und Betreuung auf die Unterstützung durch die Politik angewiesen. Konkret braucht es dazu verbindliche gesetzliche Vorgaben und eine ausreichende, dauerhafte und vorhersehbare Finanzierung.
Was Eltern wissen sollten
Woran erkennen Eltern eine gute Kita? Worauf sollten sie bei einer Besichtigung achten?
Eltern wählen das Angebot der familienergänzenden Bildung und Betreuung am besten auf Grundlage der Bedürfnisse des Kindes und ihrer eigenen Vorstellungen aus. Je nach Alter des Kindes zum Start der familienergänzenden Bildung und Betreuung stehen andere Themen im Vordergrund.
In jedem Fall ist es wichtig, dass sich Kind und Eltern mit den Personen, die für die familienergänzende Bildung und Betreuung zuständig sind (Fachpersonen), gut verstehen und eine verlässliche Beziehung aufbauen können.
Je nachdem, ob ein regelmässigeres, etwa mit fixen Betreuungstagen oder -zeiten, oder ein flexibleres Arrangement benötigt wird, kann es sich anbieten, entweder eine Kita oder allenfalls eine Tagesfamilie in Betracht zu ziehen.
Angebote der familienergänzenden Bildung und Betreuung verweisen zumeist in ihrer Website auf das Leitbild, die pädagogische Haltung oder das pädagogische Konzept und ermöglichen dadurch den Eltern einen ersten Eindruck. In Bezug auf die Qualitätsentwicklung in der betreffenden Organisation können Labels wie QualiKita eine gute Orientierung bieten.
Was können Eltern tun, wenn sie sich die Betreuung nicht leisten können?
In der Schweiz ist der Anteil an Kindern unter 13 Jahren, die familienergänzend betreut werden, weiter angestiegen, von 62 auf 66 Prozent. Ebenfalls um 4 Prozent (von 41,4 auf 45,5 Prozent) hat auch der Anteil an Kindern zugenommen, die eine der drei institutionellen Betreuungsformen (Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen oder Tagesfamilienorganisationen) nutzen (vgl. Publikation des Bundesamts für Statistik vom 8. Juli 2025: «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2023»).
Allerdings besteht für jedes zehnte Kind, das bereits in einer Kita, schulergänzenden Tagesstruktur oder Tagesfamilie betreut wird, zusätzlicher Betreuungsbedarf. Als Grund für diese Lücke geben die Eltern weniger die fehlenden Angebote, sondern vielmehr die Kosten an. Diese verunmöglichen es auch für 6 Prozent der Kinder, die bislang gar nicht betreut werden, dass ihre Eltern solche Angebote nutzen.
Auch das Familienbarometer 2024 stützt diese Ergebnisse. Die Kosten sind für rund die Hälfte der Familien in der Schweiz ein Grund, um auf Kinder beziehungsweise auf die familienergänzende Bildung und Betreuung zu verzichten (vgl. Medienmitteilung vom 14. März 2024).
Mit anderen Worten: Der Abhalteeffekt ist real. Das bedeutet, dass die Eltern gezwungen sind, auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, um ihr Kind zu Hause zu betreuen. Die Marschroute ist damit klar: Die öffentliche Hand muss gegen den Abhalteeffekt vorgehen und mehr in die familienergänzende Bildung und Betreuung investieren, um eine echte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
Gibt es etwas, das Eltern häufig falsch verstehen, wenn es um Kosten oder Subventionen geht?
Je nach Region gibt es unterschiedliche Subventionsverhältnisse. In den meisten Fällen richten sich Subventionen nach der Höhe des Einkommens der Familie. Zum Teil ist die Subventionierung an die Erwerbstätigkeit bzw. einen Mindestbeschäftigungsgrad geknüpft.
Zum Schluss
Was würden Sie sich für die Kinderbetreuung in der Schweiz wünschen?
Qualitativ gute Betreuung braucht gut ausgebildetes Personal, stabile Betreuungsteams und ausreichend Zeit für Beziehungsaufbau.
Heute tragen jedoch alle Beteiligten die Folgen der unzureichenden Finanzierung:
- Finanzielle Schieflage der Kitas, weil sie diese Widersprüche im Alltag auffangen müssen, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Anforderungen.
- Tendenziell tiefe Löhne und hoher Druck auf die Teams, obwohl die pädagogischen Fachpersonen anspruchsvolle und verantwortungsvolle Arbeit leisten.
- Hohe Elternbeiträge, weil die öffentliche Hand zu wenig Mittel bereitstellt.
Wenn wir als Gesellschaft gemäss der UN-Kinderrechtskonvention den Auftrag haben, dass Kinder in der frühen Kindheit qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung erhalten, dann braucht es eine solide und nachhaltige Finanzierung: Qualität hat seinen Preis.
kibesuisse setzt sich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen wie beispielsweise Pro Enfance und ATAN dafür ein, damit sich auch die öffentliche Hand an einer ausreichenden, dauerhaften und einheitlich über alle drei Betreuungsformen (Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen) geregelten Finanzierung beteiligt. Diese Finanzierung als Verbundaufgabe soll schweizweit und auf allen politischen Ebenen etabliert werden.
Das Wohl der Kinder und ihre positive Entwicklung sind die oberste Richtschnur von kibesuisse. Deshalb setzt sich der Verband unermüdlich dafür ein, damit die Postleitzahlenlotterie nicht zum Tragen kommt. Das heisst, ein Kind sollte dieselben Chancen in allen Kantonen und Gemeinden haben, unabhängig davon, ob es in der Stadt oder auf dem Land aufwächst.



