Eltern trauen sich die Medienerziehung ihrer Kinder durchaus zu. Trotzdem wünscht sich fast jede zweite Familie in der Schweiz ein Handyverbot an Schulen. Das wirkt zunächst widersprüchlich. Doch die beiden Aussagen betreffen unterschiedliche Bereiche. Zu Hause können Eltern Regeln setzen, Gespräche führen und die Handynutzung begleiten. In der Schule trifft das eigene Kind auf eine Gruppe, deren Umgang mit dem Smartphone eine einzelne Familie nicht bestimmen kann.
Eltern fühlen sich bei der Medienerziehung sicher
Das Schweizer Familienbarometer 2026 zeichnet kein Bild von Eltern, die sich der Medienerziehung grundsätzlich nicht gewachsen fühlen. Der Aussage, sie fühlten sich sicher und fähig, ihr Kind beim Umgang mit Handy, Internet und sozialen Medien gut zu begleiten, stimmen 57 Prozent eher und weitere 30 Prozent vollkommen zu. Zusammen sind das 87 Prozent.
Gleichzeitig wünschen sich 49 Prozent der befragten Familien Handyverbote in der Schule. Ebenfalls 49 Prozent möchten einen besseren Schutz von Kindern durch die Anbieter sozialer Medien. 47 Prozent wünschen sich mehr Unterstützung durch die Schulen. 44 Prozent befürworten gesetzliche Beschränkungen, beispielsweise ein Mindestalter für Social Media.
Der Wunsch nach schulischen Regeln lässt sich deshalb nicht einfach als Eingeständnis interpretieren, dass Eltern mit dem Thema nicht zurechtkommen. Eltern können den Umgang mit digitalen Medien innerhalb der Familie beeinflussen. Was auf dem Pausenplatz oder im Klassenverband passiert, entzieht sich dagegen weitgehend ihrer direkten Kontrolle.
Wenn die Regeln einer Familie an der Schultür enden
Ein Kind kann zu Hause klare Vorgaben für die Handynutzung haben. Diese Regeln verändern aber nicht automatisch das Verhalten seiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Sobald Smartphones Teil des sozialen Geschehens einer Klasse oder eines Pausenplatzes sind, entscheidet nicht mehr allein das einzelne Elternhaus über die Situation.

Darin liegt eine mögliche Erklärung für den scheinbaren Widerspruch im Familienbarometer. Eltern können sich durchaus kompetent fühlen und gleichzeitig eine Regel wünschen, die für alle Kinder einer Schule gilt. Auch wie Jugendliche digitale Angebote im Alltag nutzen und beurteilen zeigt, dass Medienerziehung längst über einzelne Geräte hinausgeht.
Zürich prüft ein weitreichendes Verbot
Auch politisch gewinnt die Frage an Bedeutung. Im Kanton Zürich hat der Kantonsrat am 31. August 2026 ein Postulat von SVP und EDU mit 92 zu 82 Stimmen bei zwei Enthaltungen überwiesen.
Gefordert wird ein Nutzungsverbot für private Handys, Tablets und Notebooks vom Kindergarten bis zum Ende der neunten Klasse. Es soll während des Unterrichts, in den Pausen und auf dem gesamten Schulareal gelten.

Ein kantonales Handyverbot ist damit in Zürich allerdings noch nicht beschlossen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, die Forderung zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Dabei kann er eine entsprechende Regelung vorschlagen, die Forderung abschwächen oder weiterhin auf Empfehlungen setzen.
Bislang gibt es im Kanton Zürich keine einheitliche kantonale Vorschrift. Die einzelnen Schulen regeln selbst, wie sie mit privaten Handys und anderen Geräten umgehen.
Basel-Stadt hat bereits einheitliche Regeln
Basel-Stadt ist einen Schritt weiter. Das Erziehungsdepartement erliess am 2. Juni 2026 eine Weisung für die Volksschulen. Private elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal weder sichtbar noch hörbar sein. Ein mitgebrachtes Handy muss ausgeschaltet und weggelegt werden. Im Unterricht darf es eingesetzt werden, wenn die Lehrperson dies ausdrücklich erlaubt. Die Regelung gilt vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe.
Damit ersetzt Basel-Stadt unterschiedliche Regelungen einzelner Schulen durch eine kantonal einheitliche Vorgabe. Bei praktischen Fragen behalten die Schulstandorte allerdings einen gewissen Spielraum, etwa bei der konkreten Umsetzung. Verantwortlich für die Weisung ist SP-Erziehungsdirektor Mustafa Atici, während der Zürcher Vorstoss von SVP und EDU stammt.
Weitere Kantone haben Regeln für private Geräte eingeführt
Basel-Stadt steht mit der Regelung nicht allein da. Im Aargau gilt seit dem 1. August 2025 eine einheitliche Vorschrift für private elektronische Geräte an den Volksschulen. Handys, Smartwatches, Tablets und Laptops dürfen während der Unterrichtszeiten einschliesslich der Pausen grundsätzlich nicht genutzt werden. Die Regelung gilt auch auf dem Schulareal und bei schulischen Anlässen. Ausnahmen sind unter anderem für Unterrichtszwecke möglich.
Eingeführt wurde die Aargauer Regelung unter Bildungsdirektorin Martina Bircher von der SVP.
Auch weitere Kantone kennen inzwischen Regelungen zur Nutzung privater elektronischer Geräte an Schulen. Wie weit diese gehen und für welche Schulstufen sie gelten, unterscheidet sich jedoch. Damit entsteht in der Schweiz kein einheitliches nationales Modell. Die Kantone entscheiden unterschiedlich, ob und wie sie private elektronische Geräte im Schulalltag regulieren.
Was ein Handyverbot für Familien verändert
Für Eltern ist vor allem die Abgrenzung zwischen Schule und Familie wichtig. Eine schulische Regel entscheidet nicht darüber, wie lange ein Kind nach Schulschluss sein Smartphone nutzen darf, welche Apps es verwenden kann oder ab welchem Alter es ein eigenes Gerät erhält. Diese Fragen bleiben Teil des Familienalltags. Dazu gehört auch die Frage, wann das Handy zum Babysitter wird und wie Eltern die Nutzung zu Hause begleiten.



