Endlos durch Videos und Beiträge scrollen, ohne je ans Ende zu kommen: Solche Funktionen könnten für Minderjährige künftig eingeschränkt werden. Der Bundesrat will grosse Social-Media-Plattformen verpflichten, Risiken für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Auch gezielte Werbung auf Grundlage persönlicher Nutzerprofile soll verboten werden. Ein gesetzliches Mindestalter ist dagegen vorerst nicht vorgesehen. Das gab Medienminister Albert Rösti am 14. Oktober 2026 bekannt.
Was sich beim endlosen Scrollen ändern könnte
Der Bundesrat hat am 14. Oktober beschlossen, den Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen um Jugendschutzbestimmungen zu ergänzen. Damit reagiert er auf die Ergebnisse der Vernehmlassung. Im ursprünglichen Entwurf fehlten spezifische Vorschriften zum Schutz Minderjähriger.
Künftig sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen untersuchen, welche Gefahren ihre Angebote für Kinder und Jugendliche schaffen oder verstärken. Anschliessend müssten die Unternehmen geeignete Massnahmen ergreifen, um diese Risiken zu verringern.
Rösti verwies bei der Medienkonferenz auf Funktionen, die eine besonders lange Nutzung begünstigen können. Dazu gehört das endlose Scrollen. Dabei erscheinen beim Weiterwischen ständig neue Inhalte, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer einen natürlichen Abschluss erreichen.

Wie solche Funktionen eingeschränkt werden sollen, ist noch offen. Der Bundesrat hat bislang beschlossen, eine Pflicht zur Risikominderung in die Vorlage aufzunehmen. Die konkreten gesetzlichen Bestimmungen müssen erst ausgearbeitet werden. Ein ausdrückliches Verbot des endlosen Scrollens ist damit noch nicht verabschiedet.
Dass die Gestaltung sozialer Netzwerke für Familien eine Rolle spielt, zeigte bereits unser Artikel über Social Media bei Jugendlichen und den Einfluss des Plattformdesigns vom 12. Oktober. Der neue Gesetzesentwurf setzt bei der Verantwortung der Anbieter an.
Plattformen müssten auch Kontakte besser absichern
Neben den Funktionen, die zu längerer Nutzung verleiten, geht es um die Sicherheit beim Kontakt mit anderen Personen. Rösti erwähnte eine stärkere Kontrolle, wenn unbekannte Personen Minderjährige über soziale Netzwerke kontaktieren wollen. Damit könnten auch bestehende Kontaktmöglichkeiten und deren Sicherheitseinstellungen Gegenstand der Risikoprüfung werden.
Die vorgesehenen Pflichten verfolgen zwei Ziele. Kinder und Jugendliche sollen digitale Angebote sicherer nutzen können. Gleichzeitig will der Bundesrat gewährleisten, dass sie sich weiterhin am öffentlichen Austausch beteiligen können.
Personalisierte Werbung soll verboten werden
Deutlich konkreter ist der Bundesrat bei der Werbung. Sehr grossen Plattformen soll untersagt werden, Minderjährigen Werbung auf Grundlage von Profiling anzuzeigen.
Beim Profiling werden Informationen über das Verhalten und persönliche Merkmale ausgewertet, um daraus Rückschlüsse auf Interessen oder Eigenschaften zu ziehen. Dazu können beispielsweise besuchte Inhalte oder das bisherige Nutzungsverhalten gehören.
Solche Informationen können zur Auswahl von Werbeanzeigen verwendet werden. Genau diese Form der personenbezogenen Werbeaussteuerung soll bei Minderjährigen künftig ausgeschlossen werden.
Das geplante Verbot bedeutet allerdings nicht, dass Jugendliche auf sozialen Netzwerken überhaupt keine Werbung mehr sehen dürften. Der Bundesrat richtet sich ausdrücklich gegen Werbung, die auf Profiling beruht. Andere Formen der Werbung werden mit dieser Bestimmung nicht generell untersagt.
Welche Plattformen betroffen wären
Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen soll für sehr grosse Dienste gelten. Kleinere Plattformen will der Bundesrat nach der Vernehmlassung weiterhin nicht in den Geltungsbereich aufnehmen.
Zu den angesprochenen Diensten gehören Facebook und Instagram des Meta-Konzerns, YouTube und die Google-Suche von Alphabet sowie TikTok und X. Auch Angebote mit künstlicher Intelligenz sollen berücksichtigt werden.
Rösti erwähnte in diesem Zusammenhang KI-Dienste wie ChatGPT und Perplexity. Die Medienmitteilung des Bundesrats spricht ausdrücklich von KI-Suchmaschinen. Welche einzelnen Angebote am Ende tatsächlich unter die gesetzlichen Bestimmungen fallen werden, hängt von der endgültigen Ausgestaltung des Geltungsbereichs ab.
Die Plattformregulierung umfasst ausserdem weitere Pflichten, die über den Jugendschutz hinausgehen. So sollen Nutzerinnen und Nutzer künftig alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte über ein vorgesehenes Verfahren melden können.
Ursprünglich wollte der Bundesrat dieses Verfahren auf bestimmte Arten rechtswidriger Inhalte beschränken. Nach der Vernehmlassung soll diese Begrenzung entfallen. Bereits der erste Vorentwurf sieht vor, dass Plattformen ihre Entscheidungen über Meldungen mitteilen und begründen müssen.
Eine Meldung würde allerdings nicht automatisch zur Löschung eines Beitrags führen. Die Plattform müsste zunächst beurteilen, wie damit umzugehen ist. Bei Verstössen gegen gesetzliche Pflichten wären zudem Sanktionen möglich, darunter Bussen.
Ein Mindestalter bleibt vorerst ausserhalb des Gesetzes
Ein gesetzliches Mindestalter für soziale Netzwerke ist derzeit kein Bestandteil der Vorlage. Der Bundesrat hat damit noch keinen Entscheid getroffen, ab welchem Alter Kinder Plattformen wie Instagram oder TikTok nutzen dürfen.
Die Frage ist politisch weiterhin offen. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, Möglichkeiten für einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu untersuchen. Dazu gehört auch die Diskussion über Altersgrenzen.
Die Ergebnisse dieser Arbeiten könnten noch Einfluss auf das Gesetz haben. Bis zur Verabschiedung der Botschaft kann der Bundesrat zusätzliche Bestimmungen zum Jugendschutz aufnehmen.
Rösti äusserte sich bei der Medienkonferenz zurückhaltend zu einem allgemeinen Social-Media-Verbot für Minderjährige. Nach seiner Einschätzung dürfte eine solche Regelung derzeit keine politische Mehrheit finden.
Die Schweiz will weniger weit gehen als die EU
Rösti bezeichnete den Schweizer Ansatz als liberaler als die Regulierung grosser Onlineplattformen in der Europäischen Union. Dieser Unterschied betrifft insbesondere die Verpflichtung zur Risikominderung.
Während die EU weitergehende Pflichten vorsieht, will der Bundesrat in der Schweiz eine solche Pflicht gezielt für den Jugendschutz einführen. Eine allgemeine Verpflichtung der Anbieter, sämtliche mit ihren Diensten verbundenen gesellschaftlichen Risiken zu vermindern, ist nicht vorgesehen.
Rösti betonte ausserdem, dass mit der Vorlage keine neuen Vorgaben darüber geschaffen werden sollen, welche Meinungen auf sozialen Netzwerken geäussert werden dürfen. Die geplanten Regeln betreffen vor allem Verfahren, Transparenz, Nutzerrechte und den Schutz Minderjähriger.
Politisch ist das Vorhaben umstritten. Die Grünen haben im Parlament Vorstösse für einen stärkeren Jugendschutz eingebracht. SVP und FDP lehnen die Plattformregulierung in der vorgelegten Form ab.
Der Vernehmlassungsbericht zeigt die unterschiedlichen Positionen. Befürwortende forderten unter anderem zusätzliche Pflichten für die Anbieter und eine stärkere Annäherung an europäische Vorschriften. Kritische Stellungnahmen nannten insbesondere Bedenken hinsichtlich der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Verhältnismässigkeit.
Wann das neue Gesetz kommen soll
Die Vernehmlassung zum ersten Gesetzesentwurf dauerte vom 29. Oktober 2025 bis zum 16. Februar 2026. Insgesamt gingen 214 Stellungnahmen ein. Eine Mehrheit der teilnehmenden Parteien, Kantone und Organisationen unterstützte das Vorhaben grundsätzlich, zahlreiche Rückmeldungen verlangten aber einen stärkeren Jugendschutz.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, bis Ende Juni 2027 eine Botschaft auszuarbeiten. Bei den Jugendschutzbestimmungen soll das Departement mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen zusammenarbeiten.
Erst mit dieser Botschaft werden die konkreten Gesetzesartikel und der Umfang der vorgesehenen Pflichten genauer feststehen. Anschliessend wird das Parlament die Vorlage beraten und darüber entscheiden. Ein Datum für das Inkrafttreten der neuen Regeln steht noch nicht fest.



